Lokalnachrichten aus München-Laim und Umgebung
Trickdiebstähle durch falsche Handwerker in Laim
Am Dienstag, 11.12.2018, kam es um 11.30 Uhr und um 10.45 Uhr, zu zwei versuchten Trickdiebstählen durch falsche Handwerker.In der Landsberger Straße sprachen zwei Männer eine 73-jährige Rentnerin an, die gerade nach Hause kam. Die Frau nahm die beiden Männer auch mit in ihre Wohnung. Der Ehemann der Rentnerin war ebenfalls in der Wohnung anwesend und wurde auf die Situation aufmerksam. Nun verwies er einen der Männer, der Wohnung.
Der Unbekannte flüchtete nun gemeinsam mit einem zweiten Täter, der vor der Wohnungstür gewartet hatte.
Bei den zweiten Versuch klingelte ein Mann an der Haustür eines Mehrfamilienhauses in der Valpichlerstraße. Als die über 80- jährige Rentnerin öffnete, sah sie nur einen der beiden Täter. Als sie den Mann in die Wohnung ließ, forderte er sie auf, das Wasser in der Dusche laufen zu lassen. Nun bekam die Frau Angst und forderte den vorgeblichen Handwerker lautstark auf, die Wohnung sofort zu verlassen.
Der Mann drehte nun das Wasser wieder ab und entfernte sich eiligst aus der Wohnung. Er flüchtete gemeinsam mit dem zweiten Täter, der vor dem Anwesen gewartet hatte. In beiden Fällen werden die Täter durch die Geschädigten jeweils wie folgt beschrieben:
Täter 1:
Männlich, ca. 25-30 Jahre alt, ca. 170 cm groß, schlank
Täter 2:
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 175 cm groß, kräftig/dick (Täter 2 war jeweils in der Wohnung der Geschädigten)
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zu den Trickdiebstählen in der Landsberger Straße und Valpichlerstraße (Laim) geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.
Eingetragen am 13.12.2018
Quelle: Polizeipräsidium München
» Alle Lokalnachrichten anzeigen