Lokalnachrichten aus München-Laim und Umgebung
Günstige Tickets für Menschen mit wenig Geld
In München startet ab 1. April der Verkauf der IsarCard S. Die IsarCard S ist ein Sozialticket und wird für hilfeberechtigte Menschen, für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende und Teilnehmer des Sozialen Jahres zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten. Die IsarCard S ist eine persönliche Monatskarte und kostet für den Innenraum 22,90 Euro und damit nur die Hälfte der IsarCard9Uhr, die der Fahrgast für 45 Euro bekommt.Für 38,60 Euro kann ein Besitzer der IsarCard S das Gesamtnetz nutzen.
Die Landeshauptstadt München beteiligt sich mit 5,5 Millionen Euro im Jahr an den Kosten für das Sozialticket. Dieser Ausgleichsbetrag wird an die Münchner Verkehrsunternehmen bezahlt. Das Sozialreferat und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) gehen davon aus, dass im Jahr 250.000 Monatskarten der IsarCard S für den Innenraum und 72.000 Monatskarten für das Gesamtnetz gekauft werden. Dies ist das Ergebnis einer Marktuntersuchung von infas. Bürgermeisterin Christine Strobl: "Die IsarCard S ist eine von vielen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Einkommensarmut. Die IsarCard S sieht wie ein normales Zeitkarten-Ticket aus und kann am Automaten oder anderen Verkaufsstellen gekauft werden, so dass die Berechtigten nicht als Hilfebedürftige identifiziert werden. In München bekommen derzeit 85.000 Menschen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII."
Wie funktioniert die IsarCard S?
Die IsarCard S orientiert sich an der IsarCard9Uhr. Sie gilt an den Werktagen ab neun Uhr, sonst ganztägig bis 6 Uhr des folgenden Tages und für den Zeitraum eines Kalendermonats. Mit der IsarCard S können beliebig viele eigene Kinder und Enkelkinder oder sonst maximal drei Kinder bis zum 15. Lebensjahr mitgenommen werden.
Allerdings ist die IsarCard S eine persönliche Monatskarte, die nicht auf eine andere Person übertragen werden kann und sie ist nur zusammen mit dem München-Pass gültig. Die mitgenommenen Kinder müssen nicht in Besitz des München-Passes sein. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist ein gültiger München-Pass, der im Sozialbürgerhaus zu bekommen ist. Einen München-Pass erhalten Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, sowie Menschen, die Grundwehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Auf dem München- Pass ist eine fünfstellige Kontrollnummer angegeben. Diese Kontrollnummer muss beim Kauf des Tickets über Automaten in das Gerät eingegeben werden oder beim personenbedienten Verkauf dem Verkäufer mitgeteilt werden.
Wo ist sie erhältlich?
Der Verkauf der IsarCard S erfolgt zum Angebotsbeginn am 1. April über folgende Vertriebswege:
- Zeitkartenautomaten an U-Bahn-Stationen (hier, wie alle Zeitkarten, nur bargeldlos, mit Geldkarte oder EC-Karte)
- Fahrkartenautomaten an S-Bahn-Stationen
- MVG-Kundencenter und private MVG-Verkaufsstellen (zum Beispiel Kioske)
- Personalbediente DB-Verkaufsstellen (zum Beispiel Reisezentren)
- Private MVV-Verkaufsstellen der Deutschen Bahn (zum Beispiel Kioske)
- Elektronische Fahrscheindrucker in MVV-Regionalbussen
- Verkaufsstellen von Vogtlandbahn und Bayerischer Oberlandbahn
Nicht alle Hilfeberechtigten brauchen eine Monats- oder Wochenkarte. Diese Vergünstigungen gibt es neben der IsarCard S:
- Zuschuss in Höhe von 88 Euro pro Halbjahr, was dem Preis von acht Streifenkarten entspricht. Den Zuschuss können Personen ab 65 Jahre im Sozialbürgerhaus beantragen.
- Günstige Einzeltageskarten für Kinder, Singles oder Partner. Diese kosten nur ein Drittel des regulären Preises. Nachdem diese Abgabe mit Schaffung der IsarCard S ursprünglich eingestellt werden sollte, hat der Sozialausschuss am 26. März beschlossen, dass dieser Verkauf zunächst sechs Monate weiterlaufen soll. Im letzten Jahr wurden in allen 13 Sozialbürgerhäusern 57.400 Singletageskarten, 26.200 Partnertageskarten und 45.300 Kindertageskarten ausgegeben. Erhältlich wie bisher in den Sozialbürgerhäusern.
- Bei erwerbstätigen Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitszeit vor 9 Uhr die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen müssen, wird bei der Berechnung der Hilfe ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro vom Erwerbseinkommen abgezogen, aus dem die Fahrtkosten bestritten werden können.
Eingetragen am 01.04.2009
Quelle: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
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