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Spielhalle im Beck-Haus: Planungsausschuss stimmt Antrag zu

Spielhalle im Beck-Haus: Planungsausschuss stimmt Antrag zuDie Galerie für die Zuhörer im großen Sitzungssaal des Rathauses war gut gefüllt, als der Planungsausschuss des Münchner Stadtratsam 27.6.07 unter TOP 6. den Bebauungsplan 429, Fürstenrieder Straße 21 (u.a. Spielhallen im ehem. Beck-Haus) behandelte.

Mitglieder des Bürgerbündnis gegen die Spielhallen, die vor dem Rathaus mit einem Transparent die ankommenden Stadträte an die Haltung der Laimer Bürger erinnert hatten, aber auch eine Schulklasse waren gekommen. Sie alle wollten original den Ausgang der Sache mitbekommen, die die Laimer fast ein Jahr in Aufruhr versetzt, umgetrieben und zum Demonstrieren veranlasst hatte.

Sie mussten sehen und hören, dass nach Vortrag der rechtlichen Situation, da es sich (wenn auch als kleine Insellage) um Kerngebiet handelt und damit Spielhallen zulässig sind, dem Antrag zugestimmt wurde.

Allerdings erfolgte trotz Bedenken die Zustimmung nicht deshalb, weil man sich gegen die Laimer aussprechen wollte, sondern weil in einer ähnlichen Situation (Goethestraße) die Stadt wegen Ablehnung zu einem Schadenersatz von 2 800 000.- ? verurteilt worden war.
Die Vorlage hatte deshalb Zustimmung empfohlen.

Von der Situierung im 1. Stock wird aber ein reduzierter optischen Auftritt der 3 Spielhallen auf 150 qm erhofft.

Die CSU-Stadtratsfraktion hatte Ablehnung des Antrags (Spielhallen) gefordert, den Schadenersatz hätte aber nicht sie, sondern die Stadt und damit die Münchner Bürger zahlen müssen. Allerdings könnte die CSU-Landtagsfraktion mit ihrer Mehrheit die rechtliche Situation so gestalten, dass bei Spielhallen die Gefahren der Spielsucht und die Folgen für die Nachbarschaft besser berücksichtigt werden könnten und nicht die Stadt bei Ablehnung in sinnlosen Schadenersatz getrieben würde. Dies ist aber bisher nicht bekannt.

Eingetragen am 30.06.2007
Quelle: Werner Brandl

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