Lokalnachrichten aus München-Laim und Umgebung
Baureferat informiert: Räumpflicht für Grundstückseigentümer

Schnee, Frost, Glätte: Die Münchner*innen haben buchstäblich den Winter vor der Tür. Aufgrund der aktuellen Witterungsprognose weist das Baureferat auf die Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen hin. Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer*innen können dazu ihre Mieter*innen oder Hausmeisterdienste verpflichten.
Diese gesetzliche Räumpflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen.
Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes räumt und streut der städtische Winterdienst des Baureferats die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an.
Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?
Unter
www.muenchen.de/winterdienst kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen; sie enthält eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn eine Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse „F“ fällt, ist der oder die Anlieger*in selbst wie oben beschrieben für das Räumen verantwortlich.
Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung gibt unter
www.muenchen.de/winterdienst. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst kann man sich während der Bürozeiten an die Service-Telefonnummer 233-61201 des Baureferates wenden.
Eingetragen am 09.01.2026Quelle:
Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
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